Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vermieter:

R&B Roots & Branches UG haftungsbeschränkt
Ebereschenhofer Str. 9
14641 Nauen

Vertretungsberechtigt:
Gero Dusil

Mit der Buchung des Mietobjekts akzeptieren Sie die folgende Hausordnung/AGB:

 

1 Mieter und Vermieter

 

1.1 Pflichten des Vermieters 

Der Vermieter übergibt dem Mieter die vermieteten Räume in sauberem Zustand, zu dem im Angebot genannten Zweck und für die im Angebot genannte Dauer und Umfang. Dem Mieter sind die gemieteten Räume und die vorhandene Einrichtung bekannt; er bestätigt, dass sie zu dem von ihm vorgesehenen Zweck geeignet sind.

Mietern von Bahnhofszeit wird zugesichert, dass keine parallele Großveranstaltung auf dem Hof stattfindet. Wenn etwas geplant wäre, würde der Vermieter dies im Vorhinein mit dem Mieter abstimmen.

 

1.2 Pflichten des Mieters  

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Mietobjekt, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.

 

Mängel / Schäden

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.  

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.

Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet sich über eine Haftpflichtversicherung versichert zu sein.

 

Räumlichkeiten

Die Räume sind bei Verlassen besenrein zu hinterlassen, also so wie sie vorgefunden wurden. Das beinhaltet alles wieder an seinen Platz zu räumen, Gegenstände zurückzustellen und Workshop Materialien selber abzunehmen. 

Sollte dies nicht geschehen sein, werden wir diesen Mehraufwand nachträglich mit 39 € netto pro angefangener Stunde in Rechnung stellen. 

 

Zeiten – Checkin / Checkout

Gleiches gilt für die Zeiten. Das Angebot und die Rechnung laufen auf den abgesprochenen Zeitraum. Überziehen oder zu früh erscheinen wird für jede angefangene Stunde mit 79 € in Rechnung gestellt. 

Late-Checkin nach 19:30 Uhr wird mit einer Zulage von 35 € netto berechnet.

 

Personenzahl

Sich ändernde Personenanzahlen an verschiedenen Tagen/Nächten können generell nur in der Planung berücksichtigt werden. In der Abrechnung gilt die Maximalanzahl der Teilnehmer. Beispiel: 1. Tag: 14 Personen 2. Tag 12 Personen – es werden für beide Tage 14 Personen abgerechnet. 

Spontane Übernachtungsgäste über der gebuchten Personenzahl sind generell nicht gestattet. Sollte dies auch spontan nicht abgesprochen sein und der Vermieter dies mitbekommen, sind 250 € netto pro Nacht fällig. Mit spontaner Absprache sind dies 50 € netto.

 

Rauchen

Rauchen ist im Haus strengstens untersagt. Es gibt aber draußen Orte mit Aschenbechern. 

 

Nachtruhe

Um allen Gästen eine erholsame Auszeit zu ermöglichen, gilt bei uns eine Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.

In dieser Zeit bitten wir darum, die Lautstärke zu reduzieren und Rücksicht auf andere Gäste und die Umgebung zu nehmen. So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass jeder die Ruhe und Entspannung findet, die Bahnhofszeit bietet.

 

Verhalten während des Aufenthalts
Bahnhofszeit liegt in einer natürlichen Umgebung, die wir mit viel Sorgfalt pflegen. Wir bitten alle Mieter, respektvoll mit der Natur, der Umgebung und den Tieren umzugehen. Bitte vermeidet Lärm und unnötige Störungen der Umwelt, insbesondere im Waldgebiet rund um die Unterkunft. Achtsamer Umgang mit den natürlichen Ressourcen und der Umgebung ist uns besonders wichtig.

 

Müllentsorgung und Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, den Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und die vorgegebenen Abfalltrennungsvorschriften (Restmüll, Recycling, Bioabfall) einzuhalten. Behälter zur Mülltrennung stehen vor Ort zur Verfügung. Außerdem bitten wir alle Mieter, die Hausordnung zu beachten, um die Räumlichkeiten sauber und ordentlich zu halten. Dies umfasst insbesondere die pflegliche Behandlung von Möbeln, Geräten und Außenanlagen. Verstöße gegen die Hausordnung können zusätzliche Reinigungskosten oder andere Maßnahmen nach sich ziehen.

 

Sicherheitsvorkehrungen und Verhalten

Der Mieter verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten und sich umsichtig auf dem Gelände zu bewegen. Die Nutzung von Feuerstellen, elektrischen Geräten und sonstigen Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Notausgänge sind stets freizuhalten, und der Mieter hat sich über die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort zu informieren. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Handhabung der Einrichtungen oder durch Missachtung der Sicherheitsvorkehrungen entstehen.

 

2. Anreise / Abreise 

Für Workshops, Team Offsites und Retreats gilt:

Am Anreisetag steht das Mietobjekt typischerweise ab 9:00 bzw. 10:00 Uhr zur Verfügung. Es kommt aber immer darauf an, wie es im Angebot abgesprochen wird.

Am Abreisetag ist das Mietobjekt typischerweise bis 17.00 Uhr zu verlassen. 

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vorab vereinbart werden. Diese sind aber klar mit dem Vermieter abzusprechen. 

Spontane Verlängerungen, also nach 3 Tagen vor Anreise werden mit 79 € pro angefangener Stunde nachberechnet. Hierfür gilt aber generell, dass es immer einer Zustimmung des Vermieters bedarf.

 

3. Bezahlung 

Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung, spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Bei kurzfristigeren Buchungen ist die Zahlung direkt nach Eingang der Buchungsbestätigung zu leisten.

 

4. Rücktritt und Stornierung

Vollständige Rückerstattung für Stornierungen bis 35 Tage vor dem Check-in. Danach wird bis 21 Tage vor dem Check-in eine Rückerstattung in Höhe von 50 % ausgegeben. Anschließend wird keine Rückerstattung mehr ausgegeben.

 

5. Keine Party

Bahnhofszeit ist ein Ort der Ruhe, Kreativität und Entschleunigung – keine Party-Location.

Wir möchten unsere besondere Atmosphäre bewahren, weshalb der Konsum von hochprozentigen alkoholischen Getränken (alles über Wein hinaus) bei uns nicht gestattet ist. 

Alle Getränke, die ihr während eures Aufenthaltes benötigt, sind vor Ort erhältlich. Hier findet ihr lokale und nachhaltige Getränke zu fairen Preisen. Unser Wein z.B. kommt aus einem spannenden Weingut einer Jungwinzerin und ist in Demeter Zertifizierung, unser Kaffee ist Specialty Coffee, gehört also zu den Top 5% der Welt und kommt aus einem Sozialprojekt von einer Kleinbauern Kooperative  in Huila, Kolumbien. Ihr seht, wir haben uns über alles viele Gedanken gemacht. 

Solltet ihr dennoch eigene Getränke mitbringen, berechnen wir ein sogenanntes “Korkgeld” in Höhe von 4,50 € netto pro Flasche.

 

6. Datenschutz gemäß DSGVO

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Dies umfasst die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung des Aufenthalts. Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten, sowie die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

 

7. Haftung 

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden, die während des Aufenthalts aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Räumlichkeiten, Außenanlagen, Spiel- oder Sportgeräte entstehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Mieter ist verpflichtet, für sich und seine Mitreisenden ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall- oder Haftpflichtversicherung) sicherzustellen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. 

 

 

8. Internetzugang über WLAN:

Der Vermieter stellt einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges. Dies war Zum Glück noch nie ein Problem. Es gibt aber auch 5G von allen führenden Mobilfunkanbietern

 

9. Haustiere:

Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

 

10. Lagerfeuer

ist nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

 

11. Verzehr von Speisen und Getränken 

Der Verzehr von Speisen erfolgt entweder im Garten, der Orangerie oder – bei Selbstverpflegung – im Spacious Loft, wo sich auch die Küche und eine große Tafel befindet. 

Die Remise ist unser Creative Space und Workshop Raum. Hier darf den Tag über gesnackt und getrunken werden. Sie ist auch für Gemeinschaft konzipiert. Alkoholische Getränke – abgesehen von einem Feierabend Bierchen – sind hier jedoch nicht gestattet. 

 

Schlussbestimmungen 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.